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   VGH Bayern, 15.07.2021 - 10 ZB 21.1758   

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VGH Bayern, 15.07.2021 - 10 ZB 21.1758 (https://dejure.org/2021,28227)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.07.2021 - 10 ZB 21.1758 (https://dejure.org/2021,28227)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 2021 - 10 ZB 21.1758 (https://dejure.org/2021,28227)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PAG § 14 Abs. 1 Nr. 3
    Erkennungsdienstliche Behandlung

  • rechtsportal.de

    PAG § 14 Abs. 1 Nr. 3
    Rechtmäßigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2021 - 10 ZB 21.1758
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2021 - 10 ZB 21.1758
    Das wäre nur dann der Fall, wenn das Verwaltungsgericht einen bis dahin nicht erörterten oder sonst hervorgetretenen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hätte, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchten, und die Beteiligten sich dazu nicht äußern konnten (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - juris Rn. 8; B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - juris Rn. 4).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2021 - 10 ZB 21.1758
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2021 - 10 ZB 21.1758
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2021 - 10 ZB 21.1758
    Die Rüge, das Verwaltungsgericht habe den Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt bzw. eine entsprechende Aufklärung durch den Kläger nicht angeregt und damit gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) verstoßen, greift schon deswegen nicht durch, weil eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht geltend gemacht werden kann, wenn der anwaltlich vertretener Kläger es - wie hier - im gesamten Verfahren unterlassen hat, einen entsprechende Beweisantrag zu stellen (vgl. etwa BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2021 - 10 ZB 21.1758
    Das wäre nur dann der Fall, wenn das Verwaltungsgericht einen bis dahin nicht erörterten oder sonst hervorgetretenen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hätte, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchten, und die Beteiligten sich dazu nicht äußern konnten (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - juris Rn. 8; B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 59.14

    Telekommunikation; Mobilfunk; Vergabe von Funkfrequenzen; Vergabeverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2021 - 10 ZB 21.1758
    Diese Grenzen sind erst dann überschritten, wenn es nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (vgl. BVerwG, B.v. 9.6.2015 - 6 B 59.14 - juris Rn. 53).
  • BVerwG, 08.07.2009 - 4 BN 12.09

    Verpflichtung zu einer erneuten Beteiligung der Planbetroffenen nach Wechsel der

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2021 - 10 ZB 21.1758
    Eine Aufklärungsrüge nach § 86 Abs. 1 VwGO setzt zudem die Darlegung voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zur Verfügung gestanden hätten und welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (BVerwG, B.v. 8.7.2009 - 4 BN 12.09 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 05.01.2017 - 10 ZB 14.2603

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung trotz Einstellung des

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2021 - 10 ZB 21.1758
    Die Verwaltungsgerichte sind nicht gehalten, das strafrechtliche Verfahren in all seinen Einzelheiten nachzuvollziehen oder gar erneut aufzurollen, sondern es kommt darauf an, ob aus polizeilicher Sicht die Maßnahmen für Zwecke des Erkennungsdienstes erforderlich sind (BayVGH, B.v. 5.1.2017 - 10 ZB 14.2603 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 02.04.2015 - 10 C 15.304

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Ermittlungsverfahren wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2021 - 10 ZB 21.1758
    Die für die Prognoseentscheidung (Wiederholungsgefahr) maßgeblichen Umstände des Einzelfalls ergeben sich insbesondere aus Art, Schwere und Begehungsweise der dem Beschuldigten im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, aus seiner Persönlichkeit sowie seinem bisherigen strafrechtlichen Erscheinungsbild (stRspr des Senats; vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 - juris Rn. 12; B.v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 23.11.2009 - 10 CS 09.1854

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen;

  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 10 ZB 16.1049

    Aufenthaltserlaubnis für langfristig Aufenthaltsberechtigte-EG

  • VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.1407

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer (wiederholten) erkennungsdienstlichen

    Für die Auslegung der tatbestandlichen Anforderungen können die zu § 81b Alt. 2 StPO entwickelten Maßstäbe zur Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung entsprechend herangezogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2021 - 10 ZB 21.1758 - juris Rn. 7).

    Eine auf der sog. Anlasstat beruhende Wiederholungsgefahr ist entsprechend den zu § 81b Alt. 2 StPO entwickelten Maßgaben (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2021 - 10 ZB 21.1758 - juris Rn. 7) anzunehmen, wenn aufgrund eines konkreten Sachverhalts die Prognose angestellt werden kann, der Betroffene werde auch in Zukunft in den Kreis Verdächtiger von noch aufzuklärenden anderen Straftaten einbezogen werden können (vgl. BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 8.9.2020 - 10 CS 20.1850 - juris Rn. 5).

  • VG Augsburg, 14.03.2023 - Au 8 K 21.1582

    Erkennungsdienstliche Behandlung eines Minderjährigen

    Für die Auslegung der tatbestandlichen Anforderungen können die zu § 81b Alt. 2 StPO (a.F.; jetzt § 81b Abs. 1 Alt. 2 StPO) entwickelten Maßstäbe zur Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung analog herangezogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2021 - 10 ZB 21.1758 - juris Rn. 7).

    (1) Eine auf der sog. Anlasstat beruhende Wiederholungsgefahr ist analog zu den zu § 81b Alt. 2 StPO (a.F.; jetzt § 81b Abs. 1 Alt. 2 StPO) entwickelten Maßgaben (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2021 - 10 ZB 21.1758 - juris Rn. 7) anzunehmen, wenn aufgrund eines konkreten Sachverhalts die Prognose angestellt werden kann, der Betroffene werde auch in Zukunft in den Kreis Verdächtiger von noch aufzuklärenden anderen Straftaten einbezogen werden können (vgl. BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 8.9.2020 - 10 CS 20.1850 - juris Rn. 5).

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